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20.01.1961

Bekannt gemacht am 20. Juli 2026
Schuldner:
MÜLLNER
Vorname:
Martin
Bahnhofstraße 4/3
6780 Schruns
Gebdat: 20.01.1961
Kostendeckung:
Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig.
Beschluss vom 20. Juli 2026

Bekannt gemacht am 10. August 2026
Rechtskraft:
Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 10. August 2026
Ausdruck vom: 21.09.2026 17:05:59 MESZ