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09.09.1967

Bekannt gemacht am 11. Juni 2026
Schuldner:
HIDANOVIC
Vorname:
Fehim
Abwasserentsorgung
Neusiedler Straße 48 Haus 1
2230 Gänserndorf
Gebdat: 09.09.1967
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
weitere Geschäftsanschriften:
Dahlienweg 25, Top 2, 2230 Gänserndorf
Gänserndorferstraße 30, 2241 Schönkirchen-Reyersdorf
Wohnanschrift:
Neusiedler Straße 48 Haus 2, 2230 Gänserndorf
Masseverwalter:
TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.06.2026
Anmeldungsfrist: 20.08.2026
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 03.09.2026
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 5
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet.

Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 31,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 28,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.

Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO).

Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 11. Juni 2026

Bekannt gemacht am 13. Juli 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 13. Juli 2026

Bekannt gemacht am 11. September 2026
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 3. September 2026
Ausdruck vom: 21.09.2026 19:09:08 MESZ