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24.05.1964

Bekannt gemacht am 26. September 2024
Schuldner:
Hausjell
Vorname:
Günter
Gastgewerbe
Langbathsee1/1
4802 Ebensee am Traunsee
Gebdat: 24.05.1964
Masseverwalter:
LAHERSTORFER Thomas Mag.
Linzerstraße 46a
4810 Gmunden
Tel.: 07612/67347, Fax: 07612/67347-10
E-Mail: laherstorfer@hitzenberger.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.09.2024
Anmeldungsfrist: 14.11.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 28.11.2024
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 26. September 2024

Bekannt gemacht am 11. November 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewillig.t
Beschluss vom 11. November 2024

Bekannt gemacht am 2. April 2025
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes:
Sonstiges: Die Verwertung ist bneendet
Beschluss vom 1. April 2025

Bekannt gemacht am 4. Juli 2025
Tagsatzung:
Datum: 28.08.2025
um: 14.45 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintrittes
Schlussrechnungstagsatzung
Schlussverteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung gemäß § 200 Abs 1 IO
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Zur Verteilungstagsatzung:
Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 3,3 % ausgeschüttet.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 3 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten und zwar die erste Rate fällig binnen 1 Jahr ab Annahme des Zahlungsplans, die weiteren zwei Raten fällig am selben Stichtag der folgenden 2 Jahre.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt.
Beschluss vom 4. Juli 2025
Ausdruck vom: 11.07.2025 17:33:19 MESZ