HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 161/21t
Konkursverfahren
399931i
Bekannt gemacht am 10. Dezember 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 399931i
- Schuldner:
- JB Möbelmanufaktur GmbH
Elisabethstraße 10/Top 1
1010 Wien
FN 399931i
vormals: 1010 Wien, Seilerstätte 22/DG/23
1070 Wien, Burggasse 85-87
- Masseverwalter:
- NEUHAUSER Michael Dipl.Ing.Mag.
Eßlinggasse 7
1010 Wien
Tel.: +43 1 90333, Fax: +43 1 90 333-55
E-Mail: m.neuhauser@snwlaw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.12.2021
Anmeldungsfrist: 10.02.2022
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 24.02.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 10. Dezember 2021
Bekannt gemacht am 8. Februar 2022
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 8. Februar 2022
Bekannt gemacht am 24. Februar 2022
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
Beschluss vom 24. Februar 2022
Bekannt gemacht am 25. Februar 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 05.04.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Text:
- Beschluss
Die Tagsatzung vom 05.04.2022 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 29.03.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 25. Februar 2022
Bekannt gemacht am 5. April 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 20.04.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1703/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 13.04.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 5. April 2022
Bekannt gemacht am 28. April 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 24.05.2022
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Tagsatzung vom 24.5.2022 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 17.5.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 28. April 2022
Ausdruck vom: 16.10.2026 22:50:00 MESZ
