BG Bregenz (911), Aktenzeichen 21 S 16/21w
Schuldenregulierungsverfahren
14.04.1977
Bekannt gemacht am 27. April 2021
- Schuldner:
- Huber-Rodriguez
- Vorname:
- Sonja
Heribrandstraße 3
6900 Bregenz
Gebdat: 14.04.1977
- Beteiligter:
- Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Vertreter des Schuldners
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.04.2021
Anmeldungsfrist: 26.07.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.08.2021
um: 13.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B15/EG (Neubau)
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Derzeit hat der Antrag auf Annahme des Zahlungsplan folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0,05143 % zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,0514289 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzordnung (§220a IO).
Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender Inhalt" abrufbar.
Beschluss vom 27. April 2021
Bekannt gemacht am 29. April 2021
- Text:
- Der Antrag auf Annahme des Zahlungsplans der Schuldnerin lautet richtig wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0,5143 % zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,0514289 %.
Beschluss vom 28. April 2021
Bekannt gemacht am 2. August 2021
- Text:
- Die Schuldnerin hat ihren Antrag auf Annahme des Zahlungsplans im Hinblick auf die mit 17.07.2021 in Kraft getretene Neuregelung der Insolvenzordnung modifiziert wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0,39 % zahlbar in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,0642862%.
Beschluss vom 2. August 2021
Bekannt gemacht am 10. August 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 1,9146 %, zahlbar in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,31909 % . Die 1. Teilquote ist am 31.5.2022, die 2. Teilquote ist am 30.11.2022 und die darauffolgenden Teilquoten sind jeweils am 31.5. und 30.11. der Folgejahre zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Die Schuldnerin Sonja Huber-Rodriguez hat die Masseforderungen bis zum Ablauf des 30. Nov. 2021 zu zahlen; dies bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans.
- Bestätigung:
- Der am 09.08.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 10. August 2021
Bekannt gemacht am 3. September 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2024
Beschluss vom 3. September 2021
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:46:09 MEZ