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23.12.1997

Bekannt gemacht am 28. Februar 2020
Schuldner:
Feiel
Vorname:
Rene
Bahnhofstraße 3a/4
8661 Wartberg im Mürztal
Gebdat: 23.12.1997
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Michaela Wickl
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.02.2020
Anmeldungsfrist: 27.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 11.05.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Text:
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BANK DES SCHULDNERS:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Mareiner Holz GmbH, Mattnerstraße 8, 8641 St. Marein, auf sein Gehaltskonto bei der Volksbank Steiermark AG, Schmiedgasse 31, 8010 Graz, überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. Februar 2020

Bekannt gemacht am 11. März 2020
Text:
Die Verfügungsberechtigung über das Konto bezieht sich auch auf AMS-Bezüge und Einkünfte vom neuen Dienstgeber Trenkwalder Personaldienste GmbH, Rennweg 97-99, 1030 Wien.
Beschluss vom 11. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Text:
Die Verfügungsberechtigung über das Konto bezieht sich auch auf Einkünfte vom neuen Dienstgeber MIWAS Kälte- und Klimatechnik GmbH, Werk-VI-Straße 38, 8605 Kapfenberg.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2020
Tagsatzung:
Datum: 21.09.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Zahlung einer Quote von 20,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,00 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 8. September 2020

Bekannt gemacht am 22. September 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 22 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 2,2 %. Die halbjährlichen Quoten sind am 31.03. und 30.09. jeden Jahres zur Zahlung fällig. Das Ende Zahlungsfrist 30.09.2025.

Bestätigung:
Der am 21.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 21. September 2020

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.09.2025
Beschluss vom 7. Oktober 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 11:49:03 MESZ