zur Navigation
22.02.1985

Bekannt gemacht am 9. Juni 2022
Schuldner:
Hofstädter Ludwig "Gastgewerbe"
Hauptstraße 45/ Haus 3/1
2353 Guntramsdorf
Gebdat: 22.02.1985
Masseverwalter:
NAU Maria-Christina Mag.
Bahnhofsplatz 1a/1/5
2340 Mödling
Tel.: 02236 / 22050, Fax: 02236 / 49239
E-Mail: office@vbsn.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.06.2022
Anmeldungsfrist: 18.08.2022
Tagsatzung:
Datum: 01.09.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 9. Juni 2022

Bekannt gemacht am 1. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Für die Einbringung eines Sanierungsplanes wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Beschluss vom 1. September 2022

Bekannt gemacht am 5. September 2022
Tagsatzung:
Datum: 17.11.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 2. September 2022

Bekannt gemacht am 17. November 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans wobei das Erfordernis hiefür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 10.01.2023 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 5 % binnen 8, 16, 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 17. November 2022

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 17.11.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von je 5 % binnen 8, 16, 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2023
Text:
Berichtigung der Einragung vom 12.1.2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 17.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von je 5 % binnen 8, 16, 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.11.2024
Beschluss vom 28. Jänner 2023
Ausdruck vom: 04.12.2024 09:01:08 MEZ