LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 39/25y
Konkursverfahren
10.09.1989
Bekannt gemacht am 25. Februar 2025
- Schuldner:
- Gruber
- Vorname:
- Kevin Julian
Gastgewerbe
Markt 10/2
4642 Sattledt
Gebdat: 10.09.1989
4642 Sattledt, Sportplatzstraße 8 - Unternehmensstandort
4642 Sattledt, Marktplatz 3 - Unternehmensstandort
- Masseverwalter:
- APOR Unternehmensverwaltung GmbH
Dragonerstraße 67/WDZ 10
4600 Wels
Tel.: 07242/309050-100
E-Mail: insolvenz@apor.at
vertreten durch Mag. Fritz Ecker, LLM
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.02.2025
Anmeldungsfrist: 08.05.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 22.05.2025
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 25. Februar 2025
Bekannt gemacht am 23. Mai 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. Mai 2025
Bekannt gemacht am 16. Juni 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 03.07.2025
um: 13.50 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzun
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 16. Juni 2025
Bekannt gemacht am 4. Juli 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt:
5% binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung;
5% binnen 12 Monaten,
5% binnen 18 Monaten und weitere
5% binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch die Masseverwalterin nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 3. Juli 2025
Ausdruck vom: 11.07.2025 19:24:08 MESZ