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146544g

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2021
Firmenbuchnummer:
FN 146544g
Schuldner:
Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH vormals: EYEMAXX International Unternehmensberatung GmbH
Feuerwehrstraße 17, Schloss Leopoldsdorf
2333 Leopoldsdorf bei Wien
FN 146544g
vormals: EYEMAXX International Holding GmbH
vormals: H&F Brillenvertrieb Holding GmbH
Masseverwalter:
HAMPEL Georg Mag.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Masseverwalterstellvertreter:
KAHRER Katharina Mag.
Landstraßer Hauptstraße 1a/7/9
1030 Wien
Tel.: 01/212 5500, Fax: 01/212 55005
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Text:
Kollisionskurator:
Mag. Michael Ludwig Lang, MBL (HSG), RA
1010 Wien, Krugerstraße 13
Tel.: 01/513 44 34, Fax: 01/513 44 34 44
E-Mail: michael.lang@klh-law.at
Text:
Wirkungskreis des Kollisionskurators:
Forderungsprüfung von und gegen EYEMAXX Real Estate AG (36 S 101/21a des Landesgerichtes Korneuburg)
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.12.2021
Anmeldungsfrist: 09.02.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2022
um: 14.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870
Alpenländischer Kreditorenverband
Österreichischer Verband Creditreform
Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen

Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 21. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 23. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 4. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 7. Februar 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 4. Februar 2022

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 3. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 22. März 2023
Tagsatzung:
Datum: 19.04.2023
um: 14.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Meistbotsverteilungstagsatzung - EZ 800, KG 16112 Hennersdorf
Text:
E-Mail Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Beschluss vom 22. März 2023
Ausdruck vom: 18.05.2024 16:20:28 MESZ