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17.07.1982

Bekannt gemacht am 10. Juli 2024
Schuldner:
Christ
Vorname:
Gerhard Stephan
Neustiftgasse 54/33
1070 Wien
Gebdat: 17.07.1982
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.07.2024
Anmeldungsfrist: 29.08.2024
Gesamtvollstreckung:
Dieses Schuldenregulierungsverfahren wird als Gesamtvollstreckung geführt.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 26.09.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: 1080 Wien, Florianigasse 8, Saal C, EG
Prüfungstagsatzung
Text:
Aufforderung an die Insolvenzgläubiger iSd § 184a IO Forderungen von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner ab Eröffnung und bis zur Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen, wenn sie weder Massforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen. Diese (neuen) Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei Fälligkeit - spätestens mit Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - anzumelden (§ 184a Abs 3 IO). Die Forderungsprüfung erfolgt in einer besonderen Prüfungstagsatzung.
Beschluss vom 10. Juli 2024

Bekannt gemacht am 26. September 2024
Tagsatzung:
Datum: 03.10.2024
um: 10.30 Uhr
Ort: 1080 Wien, Florianigasse 8, Saal C, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 7.64% der Forderungen (zahlbar in 42 gleich großen monatlichen Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 1 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 41 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 26. September 2024

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2024
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 15,5 %, zahlbar in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten. Die erste Teilquote ist fällig am 25.11.2024. Die weiteren 59 mtl. Teilquoten jeweils am 25. der Folgemonate. Die letzte mtl. Teilquote ist fällig am 25.10.2029.
Die gesetzliche Nachfrist beträgt 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 03.10.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 3. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2024
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.10.2029
Beschluss vom 28. Oktober 2024
Ausdruck vom: 04.07.2025 11:33:28 MESZ