BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 23/20s
Schuldenregulierungsverfahren
19.10.1983
Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
- Schuldner:
- Bicek, vormals Tüchi
- Vorname:
- Nicole
Kobenzerstraße 6
8723 Kobenz
Gebdat: 19.10.1983
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.05.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.07.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: BG Judenburg, Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,84 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,84 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,084 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO)
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Am Schweizer Garten 1, Objekt 2, 1030 Wien, bis auf Widerrruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 7. Mai 2020
Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasswe 2b
4020 Linz
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 23.07.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 23. Juli 2020
Bekannt gemacht am 11. August 2020
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. August 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 14:06:22 MESZ