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215113v

Bekannt gemacht am 26. September 2019
Firmenbuchnummer:
FN 215113v
Schuldner:
HFH Baustahl Verlegetechnik GmbH
Arnethgasse 69/Souterrain
1160 Wien
FN 215113v
vormals: Zillingdorfer Gasse 3, 2700 Wiener Neustadt
Masseverwalter:
Dr. Raoul Gregor WAGNER Rechtsanwalt
Rathausstraße 15/4
1010 Wien
Tel.: 405 33 82, Fax: 408 84 67
E-Mail: office@hopmeier.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.09.2019
Anmeldungsfrist: 12.11.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 26.11.2019
um: 12.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 26. September 2019

Bekannt gemacht am 30. September 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 30. September 2019

Bekannt gemacht am 4. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 26.11.2019
um: 12.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Aufklärung durch Schuldner gemäß §99 IO
Beschluss vom 4. November 2019

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2019
Tagsatzung:
Datum: 14.01.2020
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 20. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 30. Dezember 2019
Tagsatzung:
Datum: 14.01.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Berichtigung des Termins.
Beschluss vom 30. Dezember 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 08:37:46 MESZ