HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 26/25b
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
438366g
Bekannt gemacht am 27. Februar 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 438366g
- Schuldner:
- IVISO GMBH
Scheidlstraße 33
1180 Wien
FN 438366g
früher: Möllwaldplatz 2/Top 10, 1040 Wien
davor: Nibelungengasse 8, 1010 Wien
- Sanierungsverwalter:
- KONECNY Bernhard Mag.
Maderstraße 1/12
1040 Wien
Tel.: 8906002, Fax: 8906002 11
E-Mail: office@pkhv.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.02.2025
Anmeldungsfrist: 15.04.2025
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 18.03.2025
um: 14.10 Uhr
Ort: Zi.1701
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 29.04.2025
um: 14.00 Uhr
Ort: Zi. 1701
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 13.05.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 30% binnen 2 Jahren.
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 27. Februar 2025
Bekannt gemacht am 19. März 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 18. März 2025
Bekannt gemacht am 7. Mai 2025
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Abberaumung:
- Die für den 13.05.2025, 12.30 Uhr, Zi.1701 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
- Tagsatzung:
- Datum: 27.05.2025
um: 12.50 Uhr
Ort: Zi.1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Antragstellerin bietet ihren Gläubigern, soweit diese nicht ein Vorrecht genießen, eine 20% Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans an.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 6. Mai 2025
Bekannt gemacht am 27. Mai 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20% Quote, zahlbar wie folgt: 5% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu je 5% binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Masse- und Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 30.6.2025.
Beschluss vom 27. Mai 2025
Bekannt gemacht am 7. Juli 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 27.05.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 3. Juli 2025
Bekannt gemacht am 11. August 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.05.2027
Beschluss vom 25. Juli 2025
Ausdruck vom: 19.10.2026 01:46:16 MESZ
