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25.09.1982

Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Schuldner:
Schaubmayr
Vorname:
Jochen
Hauptstraße 38/2
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 25.09.1982
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507 DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2020
Anmeldungsfrist: 03.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.09.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,21 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,21 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,221 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 1 56a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 17. September 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 5,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,50 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten
ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weitern 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156 a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 17.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. September 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.09.2025
Beschluss vom 7. Oktober 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 18:14:49 MESZ