zur Navigation
11.06.1992

Bekannt gemacht am 14. Mai 2020
Schuldner:
Zink
Vorname:
Patrick
Arbeitnehmer
Ziegeleigasse 19/1
8230 Hartberg
Gebdat: 11.06.1992
Text:
Schuldnervertreter:
Mag. Claus Schützenhöfer, Rechtsanwalt
Baumschulgasse 5, 8230 Hartberg
Tel: 03332/61670, Fax: DW 4
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.05.2020
Anmeldungsfrist: 12.08.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 27.08.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 102/1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 26,6333 % ihrer Forderungen, zahlbar durch den Antragsteller in 10 aufeinanderfolgenden halbjährlichen Raten auf 5 Jahre
jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres, dies erstmals frühestens 6 Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens. Die vorzeitige Rückzahlung der gesamten Quote bleibt dem Gemeinschuldner jederzeit vorbehalten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Konto/Girokonto gemäß Eröffnungsbeschluss vom 14.5.2020 frei zu verfügen (auch Daueraufträge oa).
Text:
Bezugnehmend auf die bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung wird auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen. Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten.
Beschluss vom 14. Mai 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Verlegung:
Die für den 27.08.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 27.08.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: EG/ Verhandlungssaal 3

Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 27. August 2020
Bestätigung:
Der am 27.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten 36,29 % ihrer Forderung in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 3,629 %, fällig jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres. Die erste Teilquote ist frühestens 6 Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig bzw am darauf folgenden 31.12. bzw 30.6..
Beschluss vom 27. August 2020

Bekannt gemacht am 17. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 11.9.2020.
Beschluss vom 17. September 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:51:05 MESZ