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540154w

Bekannt gemacht am 4. Mai 2023
Firmenbuchnummer:
FN 540154w
Schuldner:
A G R Gastro GmbH
Pfarrgasse 8
2020 Hollabrunn
FN 540154w
Masseverwalter:
LACHINGER Reinhard Dr.
Dr.-Karl-Liebleitner-Ring 6
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/61 938, Fax: 02262/61 938-33
E-Mail: office@drlachinger.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.05.2023
Anmeldungsfrist: 12.07.2023
Tagsatzung:
Datum: 26.07.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Mai 2023

Bekannt gemacht am 12. Mai 2023
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 12. Mai 2023

Bekannt gemacht am 26. Mai 2023
Verlegung:
Die für den 26.07.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.08.2023
um: 11.00 Uhr
Ort: Videokonferenz

Beschluss vom 26. Mai 2023

Bekannt gemacht am 22. August 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1

Beschluss vom 22. August 2023

Bekannt gemacht am 23. August 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 23. August 2023

Bekannt gemacht am 11. März 2024
Text:
Das Gericht erwägt von der Abhaltung einer Schlussrechnungstagsatzung abzusehen; allfällige Einwände dagegen oder Bemängelungen der Schlussrechnung oder des Entlohnungsantrages oder des Masseverteilungsentwurfs sind binnen zwei Wochen zu erheben. Nach dem Masseverteilungsentwurf können lediglich die Masseforderungen der zweiten Gruppe gemäß § 46 Z 1 IO (Kosten des Insolvenzverfahrens) zu 100 % und der dritten Gruppe (von Dritten erlegte Kostenvorschuss) zu 21,72 % bedient werden.; alle übrigen Alt- und Neumassegläubiger sowie alle Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.
Beschluss vom 11. März 2024

Bekannt gemacht am 17. April 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 17. April 2024
Ausdruck vom: 28.04.2024 11:03:01 MESZ