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266154d

Bekannt gemacht am 27. September 2023
Firmenbuchnummer:
FN 266154d
Schuldner:
Biritz GmbH vormals: Biritz + Hatzl GmbH
GHI Park - H18, Brünnerstraße 241-243
2201 Gerasdorf
FN 266154d
Masseverwalter:
TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.09.2023
Anmeldungsfrist: 02.11.2023
Tagsatzung:
Datum: 15.11.2023
um: 13.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2023
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
Text:
Die ERSTE Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom/von Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen.
Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 27. September 2023

Bekannt gemacht am 15. November 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 15. November 2023

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2023
Verlegung:
Die für den 20.12.2023, 10.15 Uhr, Saal 9 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.01.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 9

Beschluss vom 14. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 21 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8 und 16 Monaten und weitere 6 % binnen 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 21.02.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 24. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 24.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 21. Februar 2024

Bekannt gemacht am 19. März 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.01.2026
Beschluss vom 19. März 2024
Ausdruck vom: 27.07.2024 05:36:21 MESZ