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516454t

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2023
Firmenbuchnummer:
FN 516454t
Schuldner:
HN - Systems GmbH
Wertheimstraße 58
4600 Wels
FN 516454t
Masseverwalter:
HOYER Gerhard Mag.
Bauernstraße 9/WDZ
4600 Wels
Tel.: 07242/41824, Fax: 07242/41824-80
E-Mail: office@hfsr.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.10.2023
Anmeldungsfrist: 31.12.2023
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.01.2024
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Tagsatzung:
Datum: 15.02.2024
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten
ab Annahme des Sanierungsplans.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und die Schuldnerin können in die vom Masseverwalter 14 Tage
vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen
und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz
anbringen.
Beschluss vom 17. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 23. November 2023
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Kaisergasse 16b
2) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Landstraße 76;
3) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40;
4) Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 und
5) Republik Österreich, Finanzamt Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur,
1011 Wien, Singerstraße 17-19.

Beschluss vom 23. November 2023

Bekannt gemacht am 19. Jänner 2024
Text:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 18. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 20. Februar 2024
Text:
neue Kanzleiadresse des Masseverwalters:
4600 Wels, Edisonstraße 2/WDZ 1
Beschluss vom 20. Februar 2024

Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
Text:
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 15.02.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 25 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten
wie folgt:
10 % binnen 14 Tagen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Insolvenzverfahrens.
Bestätigungserfordernis ist, dass bis längstens 15. März 2024 ein ausreichender Betrag zur
Finanzierung der Barquote und der Verfahrenskosten beim Insolvenzverwalter mit dem
einseitigen unwiderruflichen Auftrag erliegt, diesen Betrag nach Entrichtung der
Verfahrenskosten zur Gänze als Barquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten bzw
gemäß § 150 Abs 3 und 4 IO sicherzustellen.
Die Schuldnerin übergibt dem Insolvenzverwalter als Treuhänder der Gläubiger im Sinne der
§§ 157g ff IO ihren Geschäftsanteil an der SunErgy GmbH (FN 583776w) zur Verwertung,
wobei der Verwertungserlös in erster Linie der vorzeitigen Erfüllung der restlichen 15 %igen
Sanierungsplanquote dienen soll. Sollte nach Erfülllung der restlichen 15 %igen Quote ein
Überling aus dem Verwertungserlös verbleiben, wird dieser vom Treuhänder als Superquote
an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Beschluss vom 15. Februar 2024

Bekannt gemacht am 6. März 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 25 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten
wie folgt:
10 % binnen 14 Tagen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Insolvenzverfahrens.
Bestätigungserfordernis ist, dass bis längstens 15. März 2024 ein ausreichender Betrag zur Finanzierung der Barquote und der Verfahrenskosten beim Insolvenzverwalter mit dem einseitigen unwiderruflichen Auftrag erliegt, diesen Betrag nach Entrichtung der Verfahrenskosten zur Gänze als Barquote an die Insolvenzgläubiger auszuschütten bzw gemäß § 150 Abs 3 und 4 IO sicherzustellen.
Die Schuldnerin übergibt dem Insolvenzverwalter als Treuhänder der Gläubiger im Sinne der §§ 157g ff IO ihren Geschäftsanteil an der SunErgy GmbH (FN 583776w) zur Verwertung, wobei der Verwertungserlös in erster Linie der vorzeitigen Erfüllung der restlichen 15 %igen Sanierungsplanquote dienen soll. Sollte nach Erfülllung der restlichen 15 %igen Quote ein Überling aus dem Verwertungserlös verbleiben, wird dieser vom Treuhänder als Superquote an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Beschluss vom 5. März 2024

Bekannt gemacht am 25. März 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.02.2026
Beschluss vom 25. März 2024
Ausdruck vom: 19.10.2026 23:26:51 MESZ