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25.01.1967

Bekannt gemacht am 20. Februar 2019
Schuldner:
Hudl
Vorname:
Tomaz
Georgigasse 87/0I/2
8020 Graz
Gebdat: 25.01.1967
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.02.2019
Anmeldungsfrist: 07.05.2019
Masseverwalter:
Dr. Michael AXMANN Rechtsanwalt
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 0316/83 25 15, Fax: 0316/81 67 78
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 6,5 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,65 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens fällig, die weiteren neun Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 20. Februar 2019

Bekannt gemacht am 15. März 2019
Verlegung:
Die für den 04.06.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 10.12.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1.Stock

Beschluss vom 15. März 2019

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 6,5 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,65 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens fällig, die weiteren neun Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 13. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 18. Februar 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 6,5 %, zahlbar in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,65 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 18.02.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Februar 2020

Bekannt gemacht am 9. März 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2025
Beschluss vom 6. März 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 19:36:37 MESZ