LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 88/23t
Konkursverfahren
12.03.1964
Bekannt gemacht am 5. Juni 2023
- Schuldner:
- Verlassenschaft nach Adolf Heinrich Brunner, verstorben am 20.10.2022
Obritz 227
2061 Hadres
Gebdat: 12.03.1964
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.06.2023
Anmeldungsfrist: 06.09.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 20.09.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. Juni 2023
Bekannt gemacht am 12. Juli 2023
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 12. Juli 2023
Bekannt gemacht am 21. November 2023
- Text:
- Das Gericht erwägt von der Abhaltung einer Schlussrechnungstagsatzung abzusehen; allfällige Einwände dagegen oder Bemängelungen der Schlussrechnung oder des Entlohnungsantrages oder des Masseverteilungsentwurfs sind binnen zwei Wochen zu erheben. Nach dem Masseverteilungsentwurf können nur die Masseforderungen nach § 47 Abs 2 Z 1 und 2 IO befriedigt werden; alle übrigen Alt- und Neumassegläubiger sowie alle Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.
Beschluss vom 20. November 2023
Bekannt gemacht am 4. Jänner 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Aufhebung:
- Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 4. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 30. Jänner 2024
- Text:
- Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 30. Jänner 2024
Ausdruck vom: 22.12.2024 07:05:13 MEZ