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517809i

Bekannt gemacht am 20. Februar 2023
Firmenbuchnummer:
FN 517809i
Schuldner:
AT Mobilfunk GmbH
Dörrstraße 85
6020 Innsbruck
FN 517809i
Masseverwalter:
HÖSS Fabian Dr.
Sillgasse 12/IV
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512/58 30 74
E-Mail: office@kanzlei-tirol.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.02.2023
Anmeldungsfrist: 15.03.2023
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2023
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 20. Februar 2023

Bekannt gemacht am 8. März 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 8. März 2023

Bekannt gemacht am 28. März 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 28. März 2023

Bekannt gemacht am 29. März 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 29. März 2023

Bekannt gemacht am 26. Juni 2023
Tagsatzung:
Datum: 26.07.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die restlichen Insolvenzqläubiger erhalten eine Quote von gesamt 40%, wobei 18,9% aus den vorhandenen Massemitteln ausgeschüttet werden, 4,4% bis längstens 30.9.2023 und 4,4% bis längstens 31.12.2023. Die restlichen 12,3% werden binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierunqsplanes, zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten, fällig.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Beschluss vom 26. Juni 2023

Bekannt gemacht am 26. Juli 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 58,35 % ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt:
19,7 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter, 11,6 % bis längstens 31.12.2023 und die restlichen 27,05 % zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten, wobei diese Raten binnen 6,12,18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zur Zahlung fällig sind.
Das Erfordernis für die erste Rate über 19,7 % und die restlichen Verfahrenskosten sind bis längstens 16.08.2023 beim Insolvenzverwalter sicherzustellen. Dies bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt.

Beschluss vom 26. Juli 2023

Bekannt gemacht am 8. August 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 26.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Wesentlicher Inhalt:
Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 58,35 %, zahlbar wie folgt:19,7 Prozent binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter, 11,6 Prozent bis längstens 31.12.2023 und die restlichen 27,05 Prozent zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten, wobei diese Raten binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zur Zahlung fällig sind.Das Erfordernis für die erste Rate über 19,7 Prozent und die restlichen Verfahrenskosten sind bis längstens 16.08.2023 beim Insolvenzverwalter sicherzustellen. Dies bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans.
Der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Fabian Höss, Rechtsanwalt, Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt.
Beschluss vom 8. August 2023

Bekannt gemacht am 29. August 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.07.2025
Beschluss vom 29. August 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 04:53:29 MESZ