zur Navigation
497645g

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Firmenbuchnummer:
FN 497645g
Schuldner:
Barnic Kfz-Werkstatt GmbH
Alois-Lehargasse 4
2325 Himberg
FN 497645g
Masseverwalter:
KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 01/513 99 39, Fax: 01/513 99 39-30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.02.2022
Anmeldungsfrist: 23.03.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 06.04.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 3. Februar 2022

Bekannt gemacht am 16. Februar 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 16. Februar 2022

Bekannt gemacht am 22. März 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 22. März 2022

Bekannt gemacht am 6. April 2022
Text:
Der Schuldnerin wird eine Frist bis 20.04.2022 zur Einbringung eines Sanierungsplanvorschlags eingeräumt.
Beschluss vom 6. April 2022

Bekannt gemacht am 25. April 2022
Text:
Die Schuldnerin wird keinen Sanierungsplanantrag einbringen.
Beschluss vom 22. April 2022

Bekannt gemacht am 21. Juli 2023
Tagsatzung:
Datum: 06.09.2023
um: 14.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 0,988834 %

Beschluss vom 21. Juli 2023

Bekannt gemacht am 6. September 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 0,988834 %
Beschluss vom 6. September 2023

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die tatsächliche Verteilungsquote betrug 4,9121 %.
Beschluss vom 20. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 20. November 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 16. November 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 21:24:01 MEZ