LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 32 S 5/22f
Konkursverfahren
10.04.1968
Bekannt gemacht am 16. Februar 2022
- Schuldner:
- Mertens
- Vorname:
- Alexander
Landwirt
Am Manhartsberg 15
3473 Olbersdorf
Gebdat: 10.04.1968
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.02.2022
Anmeldungsfrist: 14.04.2022
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.04.2022
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 5
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet.
Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 25,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 23,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO).
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 16. Februar 2022
Bekannt gemacht am 10. Juni 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 14.07.2022
um: 10.50 Uhr
Ort: Saal 5
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als nicht angemessen. Ein auch um eine Barquote verbesserter Sanierungsplan mit einer Quote von 25 % wäre angemessen und erfüllbar.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 9. Juni 2022
Bekannt gemacht am 13. Juli 2022
- Verlegung:
- Die für den 14.07.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 01.09.2022
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 5, EG
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 13. Juli 2022
Bekannt gemacht am 1. September 2022
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 25 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere 10 % jeweils binnen 12 bzw 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Verfahrenskosten bis längstens 28.10.2022 beim Masseverwalter festgesetzt.
Beschluss vom 1. September 2022
Bekannt gemacht am 3. November 2022
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 01.09.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einem Guthaben von EUR 3.460,70
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 3. November 2022
Bekannt gemacht am 22. November 2022
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.09.2024
Beschluss vom 21. November 2022
Ausdruck vom: 13.10.2024 08:55:12 MESZ