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08.02.1982

Bekannt gemacht am 21. August 2023
Schuldner:
Alic
Vorname:
Fatih
Anlagenbetreuer
Bauerstraße 9/2.Stock 36
4030 Linz
Gebdat: 08.02.1982
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.08.2023
Anmeldungsfrist: 27.12.2023
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.01.2024
um: 08.30 Uhr
Ort: Saal 170/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: angeboten werden EUR 556,00 14 x järlich über 3 Jahre, dies ergibt derzeit eine Quote von ca.23,12 % ohne der Massekosten
Unter Berücksichtigung eines Absonderungsrechtes gem. § 12 a Abs. 1 IO wird der monatlich angebotene Betrag erst ab Erlöschen des Absonderungsrechtes angeboten.
Abschöpfungstagsatzung Abschöpfungsplan
Abschöpfungstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 17. August 2023

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2024
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 51,6 % ihrer Forderungen, zahlbar in 8 halbjährlichen Teilqoten zu je 6,45 %
Die erste Teilquote ist am 15. Juli 2024 und die weiteren Teilquoten sind jeweils am 15. Jänner bzw. Juli der Folgejahre fällig. Die letzte Teilquote ist somit am 15.1. 2028 fällig.
Der Schuldner/Die Schuldnerin hat die Masseforderungen lt. Akt bereits sichergestellt.

Bestätigung:
Der am 17.01.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 8. Februar 2024
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.01.2028
Beschluss vom 6. Februar 2024

Bekannt gemacht am 21. Februar 2024
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Schlussverteilung wurde vom Masseverwalter - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie der Schuldnerin/des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt. Die Verteilungsquote beträgt 0,901274 %.
Beschluss vom 20. Februar 2024
Ausdruck vom: 04.05.2024 19:15:33 MESZ