LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 202/24v
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
334174h
Bekannt gemacht am 29. November 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 334174h
- Schuldner:
- Architekt Goltnik ZT-GmbH
Dominikanergasse 10a
8020 Graz
FN 334174h
vertreten durch den Geschäftsführer:
DI Wladimir Goltnik, geb. 16.11.1969
Belgiergasse 14/4, 8020 Graz
- Text:
- vertreten durch:
Kapp & Partner Rechtsanwälte GmbH
Kärntnerstraße 532, 8054 Graz-Seiersberg
- Masseverwalter:
- ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2
8010 Graz
Tel.: 0316/83 24 60-0, Fax: 0316/83 24 60-10
E-Mail: office@scherbaum-seebacher.at
vertreten durch den Geschäftsführer:
MMag. Gerhard Schedlbauer, Rechtsanwalt
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.11.2024
Anmeldungsfrist: 07.01.2025
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
- Tagsatzung:
- Datum: 21.01.2025
um: 11.40 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 11.02.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplanstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Text:
- Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 29. November 2024
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Büroleitung, Ausschreibung und Bauleitung
Beschluss vom 4. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 21. Jänner 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
- Verlegung:
- Die für den 11.02.2025, 11.00 Uhr, Zimmer 230, Saal L, 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 11.03.2025
um: 11.55 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplanstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 21. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 7. März 2025
- Abberaumung:
- Die für den 11.03.2025, 11.55 Uhr, Zimmer 230, Saal L, 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Ein neuer Termin ergeht schriftlich.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft
Pestalozzistraße 1/2, 8010 Graz
2.) Insolvenzschutzverband Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
3.) Kreditschutzverband von 1870
Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz
4.) Österreichischer Verband Creditreform
Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien
Beschluss vom 7. März 2025
Bekannt gemacht am 3. Juni 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 01.07.2025
um: 12.20 Uhr
Ort: Zimmer 230, Saal L, 2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Gesamtquote, zahlbar wie folgt:
i) Eine Teilquote von 5 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
ii) Eine Teilquote von 5 %, zahlbar binnen 12 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
iii) Eine Teilquote von 10 %, zahlbar binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Beschluss vom 2. Juni 2025
Bekannt gemacht am 2. Juli 2025
- Text:
- Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Gesamtquote, zahlbar wie folgt:
i. Eine Teilquote von 5 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
ii. Eine Teilquote von 5 %, zahlbar binnen 12 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
iii. Eine Teilquote von 10 %, zahlbar binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Die Schuldnerin übergibt mit Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 157g ff IO die Wohnung Top W 30 sowie den KFZ-Abstellplatz P35 und P 36 der EZ 517 KG 76177 Srejach der Treuhänderin, ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch MMag. Gerhard Schedlbauer. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf der Immobilie wird als Superquote bis zu dem Erreichen einer Gesamtquote von 40 % durch den Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO.
Zudem wird die Schuldnerin allfällige Erlöse aus der Betreibung von Ansprüchen jeder Art zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen
- E.V.E. Krottendorferstraße 46 GmbH, FN 513122t, aus dem Projekt Krottendorferstraße 46
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH, FN 368513g, aus dem Projekt Hotel Ariel (Zu- und Umbau/4Sterne Hotel bzw. Suitenanlage)
- Seepark Georgibergstraße 18 GmbH, FN 481151a, für das Projekt Wohnanlage Seepark Georgibergstraße 18
- Sonnenpark Rudolfstraße 1 GmbH, FN 515750g, für das Projekt Wohnanlage Sonnenpark Rudolfstraße
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH aus dem Projekt Pritschitzerweg in Pörtschach zur Verwertung als Superquote bis zum Erreichen einer Gesamtquote von 40 % den Insolvenzgläubigern ausgeschüttet.
Zu diesem Zweck unterwirft sich die Schuldnerin zur Überwachung des Sanierungsplanes der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch MMag.Gerhard Schedlbauer als bloß überwachenden Treuhänder. Die Schuldnerin darf Verfügungen über die zuvor angeführten Ansprüche nur mit Zustimmung der Treuhänderin gemäß § 157b IO iVm § 171 und 172 IO treffen. Die Entlohnung der Treuhänderin im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit richtet sich nach dem § 157c IO.
Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus
- Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz,
- Österreichischer Verband Creditreform 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien,
- Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14-16, 8010 Graz,
- Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
beigeordnet.
Die Entlohnung des Gläubigerbeirats richtet sich nach § 87a IO. Dem Gläubigerbeirat obliegen soweit rechtlich und möglich und zulässig jene Aufgaben die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Gesamtquote, zahlbar wie folgt:
i. Eine Teilquote von 5 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
ii. Eine Teilquote von 5 %, zahlbar binnen 12 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
iii. Eine Teilquote von 10 %, zahlbar binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Die Schuldnerin übergibt mit Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 157g ff IO die Wohnung Top W 30 sowie den KFZ-Abstellplatz P35 und P 36 der EZ 517 KG 76177 Srejach der Treuhänderin, ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch MMag. Gerhard Schedlbauer. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf der Immobilie wird als Superquote bis zu dem Erreichen einer Gesamtquote von 40 % durch den Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO.
Zudem wird die Schuldnerin allfällige Erlöse aus der Betreibung von Ansprüchen jeder Art zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen
- E.V.E. Krottendorferstraße 46 GmbH, FN 513122t, aus dem Projekt Krottendorferstraße 46
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH, FN 368513g, aus dem Projekt Hotel Ariel (Zu- und Umbau/4Sterne Hotel bzw. Suitenanlage)
- Seepark Georgibergstraße 18 GmbH, FN 481151a, für das Projekt Wohnanlage Seepark Georgibergstraße 18
- Sonnenpark Rudolfstraße 1 GmbH, FN 515750g, für das Projekt Wohnanlage Sonnenpark Rudolfstraße
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH aus dem Projekt Pritschitzerweg in Pörtschach zur Verwertung als Superquote bis zum Erreichen einer Gesamtquote von 40 % den Insolvenzgläubigern ausgeschüttet.
Zu diesem Zweck unterwirft sich die Schuldnerin zur Überwachung des Sanierungsplanes der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch MMag.Gerhard Schedlbauer als bloß überwachenden Treuhänder. Die Schuldnerin darf Verfügungen über die zuvor angeführten Ansprüche nur mit Zustimmung der Treuhänderin gemäß § 157b IO iVm § 171 und 172 IO treffen. Die Entlohnung der Treuhänderin im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit richtet sich nach dem § 157c IO.
Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus
- Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz,
- Österreichischer Verband Creditreform 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien,
- Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14-16, 8010 Graz,
- Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
beigeordnet.
Die Entlohnung des Gläubigerbeirats richtet sich nach § 87a IO. Dem Gläubigerbeirat obliegen soweit rechtlich und möglich und zulässig jene Aufgaben die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 1. Juli 2025
Bekannt gemacht am 22. August 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 01.07.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20% und zwar ist eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind 5% binnen 12 Monaten und weitere 10% binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen.
Die Schuldnerin übergibt mit Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungsplans gem § 157g ff IO die Wohnung Top W 30 sowie den KFZ-Abstellplatz P 35 und P 36 der EZ 517 KG 76117 Srejach der Treuhänderin, ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch MMag. Gerhard Schedlbauer. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf der Immobilie wird als Superquote bis zu dem Erreichen einer Gesamtquote von 40 % durch den Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO.
Zudem wird die Schuldnerin allfällige Erlöse aus der Betreibung von Ansprüchen jeder Art zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen
- E.V.E. Krottendorferstraße 46 GmbH, FN 513122 t, aus dem Projekt Krottendorferstraße 46
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH, FN 368513 g, aus dem Projekt Hotel Ariel (Zu- und Umbau/4Sterne Hotel bzw Suitenanlage)
- Seepark Georgibergstraße 18 GmbH, FN 481151 a, für das Projekt Wohnanlage Seepark Georgibergstraße 18
- Sonnenpark Rudolfstraße 1 GmbH, FN 515750 g, für das Projekt Wohnanlage Sonnenpark Rudolfstraße
- E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH aus dem Projekt Pritschitzerweg in Pörtschach zur Verwertung
als Superquote bis zum Erreichen einer Gesamtquote von 40 % den Insolvenzgläubigern ausgeschüttet. Zu diesem Zweck unterwirft sich die Schuldnerin zur Überwachung des Sanierungsplanes der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch MMag Gerhard Schedlbauer als bloß überwachenden Treuhänder. Die Schuldnerin darf Verfügungen über die zuvor angeführten Ansprüche nur mit Zustimmung der Treuhänderin gem § 157b IO iVm § 171 und 172 IO treffen. Die Entlohnung der Treuhänderin im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit richtet sich nach dem § 157c IO.
Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus
- Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz
- Österreichischer Verband Creditreform 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien
- Kreditschutzverband von 1870 Wielandgasse 14-16, 8010 Graz
- Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
beigeordnet.
Die Entlohnung des Gläubigerbereits wichtet sich nach § 87 IO. Dem Gläubigerbeirat obliegen soweit rechtlich und möglich und zulässig jene Aufgaben die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen.
Das Insolvenzverfaren (Konkursverfahren bzw. Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.
Beschluss vom 21. August 2025
Bekannt gemacht am 10. September 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.07.2027
Beschluss vom 9. September 2025
Ausdruck vom: 11.10.2026 22:00:56 MESZ
