LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 102/23k
Konkursverfahren
25.06.1980
Bekannt gemacht am 8. November 2023
- Schuldner:
- Altuntas
- Vorname:
- Harun
Gastgewerbe
Marktplatz 18 - Restaurant
4730 Waizenkirchen
Gebdat: 25.06.1980
4084 St. Agatha, Stauffstraße 11 /4 - Wohnadresse
- Masseverwalter:
- RIEGER Gunnar Mag.
Uferstraße 10
4710 Grieskirchen
Tel.: 07248/66555, Fax: 07248/6378085
E-Mail: office@holter-wildfellner.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.11.2023
Anmeldungsfrist: 15.01.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 01.02.2024
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 8. November 2023
Bekannt gemacht am 13. November 2023
- Text:
- Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewilligt.
Beschluss vom 13. November 2023
Bekannt gemacht am 24. November 2023
- Text:
- Dem Schuldner werden gemäß § 5 Abs 4 IO die Miet -und sonstigen Nutzungsrechte
an der im Mietobjekt Stauffstraße 11, 4084 St. Agatha gelegenen Wohnung Nr. 4 (Privatwohnung
des Schuldners), bestehend auf einem Raum mit Küche, Ess- und Wohnzimmer samt Balkon
sowie einem weiteren Raum (Schlafzimmer) und Nebenräumen (Bad, Gang, WC und Abstell-
raum) im Ausmaß einer Gesamtfläche von 75,40 m2, zuzüglich KFZ-Abstellplatz Nr. 4, dem
Kellerabteil Nr. 4 zur frien Verfügung überlassen.
Vermieter ist: Baschinger Automobile GmbH, Stefan-Fadinger-Straße 24, 4084 St. Agatha.
Beschluss vom 24. November 2023
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2023
- Text:
- Der PKW Marke OPEL Astra, Baujahr 2006, mit der Fahrgestellnummer
WOLOAHL4872065737 wird aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und
dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Beschluss vom 4. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 24. Juni 2024
- Text:
- 2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 21. Juni 2024
Bekannt gemacht am 3. Dezember 2024
- Text:
- 3. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 3. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 27. Mai 2025
- Text:
- 4. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes:
Sonstiges: Die Verwertung ist beendet
Beschluss vom 27. Mai 2025
Bekannt gemacht am 14. August 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 06.11.2025
um: 14.10 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Schlussverteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung gemäß § 200 Abs 1 IO
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Zur Verteilungstagsatzung:
Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 7,2% ausgeschüttet.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 8,7%-ige Quote, zahlbar in sechs Raten zu je 1,45 %, wobei
die 1. Rate bis 15.12.2025,
die 2. Rate bis 15.07.2026
die 3. Rate bis 15.12.2026,
die 4. Rate bis 15.07.2027,
die 5. Rate bis 15.12.2027,
die 6. Rate bis 15.07.2028 zur Zahlung fällig ist.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist vier Wochen beträgt.
Beschluss vom 13. August 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 10:56:32 MESZ