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03.06.1976

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2025
Schuldner:
Fellerer
Vorname:
Markus
Gastgewerbe
Luisenhöhe 18
4680 Haag am Hausruck
Gebdat: 03.06.1976
4681 Rottenbach, Höbeting 1/1 - Wohnanschrift
Masseverwalter:
BREITWIESER Berthold Martin Dr.
Johann-Strauß-Straße 1
4701 Bad Schallerbach
Tel.: 07249/48 2 86, Fax: 07249/48 2 86-4
E-Mail: kanzlei@ra-breitwieser.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.10.2025
Anmeldungsfrist: 15.01.2026
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.01.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 29. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 2. Dezember 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 2. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 26. Mai 2026
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges: Die Verwertung ist abgeschlossen.
Beschluss vom 26. Mai 2026

Bekannt gemacht am 18. August 2026
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2026
um: 13.50 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung gemäß § 200 Abs 1 IO
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 14 %-ige Quote, zahlbar in sechs Raten, die erste Rate von 2,5 % fällig binnen 6 Monaten und die weiteren fünf Raten von je 2,3% fällig binnen 12, 18, 24, 30 und 36 Monaten je ab Annahme des Zahlungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 18. August 2026
Ausdruck vom: 25.09.2026 14:55:11 MESZ