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228174a

Bekannt gemacht am 23. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 228174a
Schuldner:
VST BUILDING TECHNOLOGIES AG vormals: VST-Verbundschalungstechnik AG
Feuerwehrstraße 17
2333 Leopoldsdorf Schloss Leopoldsdorf
FN 228174a
vormals: VST-Verbundschalungstechnik GmbH
EUID: ATBRA.228174-000
Masseverwalter:
SCHMIDT Matthias Dr.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: 01/533 16 95, Fax: 01/535 56 86
E-Mail: schmidt@preslmayr.at
Masseverwalterstellvertreter:
PODOSCHEK Christian Mag.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: 01/533 16 95, Fax: 01/535 56 86
E-Mail: podoschek@preslmayr.at
Text:
KURATOR FÜR DIE ANLEIHEGLÄUBIGER:
Mag. Nikolaus Vogt, Rechtsanwalt
1060 Wien, Linke Wienzeile 124/11
Tel.: 01/595 60 70 60
Fax: 01/595 60 70 70
E-Mail: office@ra-vogt.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.11.2021
Anmeldungsfrist: 29.12.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 02.03.2022
um: 14.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen drei Jahren. Bei diesem Vorschlag der Schuldnerin handelt es sich um die derzeit gültige Mindestquote und Maximalfrist sowie die langfristigste Fälligkeit der ersten Sanierungsplanquote.
Text:
Die Antragstellerin hat an der Börse Frankfurt die nachstehende nicht nachrangige Anleihe begeben:
WKN/ISN: A2R1SR / DE000A2R1SR7
Laufzeit: 28.06.2019 bis 27.06.2024 (5 Jahre)
Volumen: MEUR 15
Kupon: 7,00 Prozent p.a. bei halbjähriger Zinszahlung.
Diese Anleihegläubiger unterfallen dem (österreichischen) Kuratorengesetz (Gesetz vom 24.4.1874, RGBl1874/49, auch Teilschuldverschreibungsgesetz genannt), weil die Schuldnerin im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist (§ 2 KurG). Demnach werden die Rechte der Anleihegläubiger in diesem Insolvenzverfahren durch den Kurator wahrgenommen.
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist. Dies ist derzeit ua bei der BRD der Fall.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 23. November 2021

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Text:
Die Schuldnerin stellt die Verbesserung ihre Sanierungsplanvorschlags in Aussicht.
Beschluss vom 12. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 7. Februar 2022
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
5. RA Mag. Nikolaus Vogt,1060 Wien, Linke Wienzeile 124/11, als Kurator für die Anleihegläubiger

Beschluss vom 4. Februar 2022

Bekannt gemacht am 28. Februar 2022
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag des Schuldners wird in Folge seiner Rückziehung gemäß §142 Z 3 zweiter Fall IO zurückgewiesen.
Die Tagesordnungspunkte der Tagsatzung 02.03.2022 "Abstimmung über den Sanierungsplan" und "Verhandlung über die Schlussrechnung" entfallen.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 28. Februar 2022

Bekannt gemacht am 3. März 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 2. März 2022

Bekannt gemacht am 7. Juli 2022
Masseverwalter:
SCHMIDT Matthias Dr.
Karl-Popper-Straße 2 (QBC 2b)
1100 Wien
Tel.: 01/22 66 333, Fax: 01/22 66 333-99
E-Mail: office@spp.law
Beschluss vom 7. Juli 2022

Bekannt gemacht am 10. Februar 2023
Masseverwalter:
SCHMIDT Matthias Dr.
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3
1100 Wien
Tel.: 22 66 333, Fax: 22 66 333 99
E-Mail: schmidt@spp.law
Kanzleisitzverlegung
Beschluss vom 10. Februar 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:25:43 MEZ