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11.11.1975

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2018
Schuldner:
Troger
Vorname:
Elisabeth
Gastgewerbe
Neumanngasse 4
1040 Wien
Gebdat: 11.11.1975
whft.: Jägerweg 7/1, 8580 Köflach
Masseverwalter:
MMag.Dr. Franz Stefan PECHMANN Rechtsanwalt
Prinz-Eugen-Straße 70/2/1.1
1040 Wien
Tel.: 01 89 00 826, Fax: 01 89 00 826 20
E-Mail: office@pechmann.cc
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.10.2018
Anmeldungsfrist: 26.11.2018
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 10.12.2018
um: 11.05 Uhr
Ort: Zi. 1608, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 11. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2018
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Im Konkurs über das Vermögen der oben genannten Schuldnerin wird das schuldnerische Unternehmen - Gastgewerbe in 1040 Wien, Neumanngasse 4 - mit sofortiger Wirkung geschlossen. Davon ausgenommen ist die freiberufliche Tätigkeit der Schuldnerin als Dolmetscherin.
Beschluss vom 25. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 6. November 2018
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 6. November 2018

Bekannt gemacht am 29. November 2018
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Kreditschutzverband von 1870
1120 Wien, Wagenseilgasse 7

2.) Alpenländischer Kreditorenverband
1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2

3.) Finanzprokuratur
1010 Wien, Singerstraße 17 - 19

Beschluss vom 29. November 2018

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2018
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 10. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 27. Februar 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 27. Februar 2019

Bekannt gemacht am 13. August 2019
Tagsatzung:
Datum: 09.09.2019
um: 11.05 Uhr
Ort: Zi. 1608, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 80 %ige Quote, zahlbar in Form einer Barquote von 76 % binnen 14 Tagen ab rechtskräfitger Bestätigung des Sanierungsplans, sowie weiteren 2 % nach 12 sowie 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. August 2019

Bekannt gemacht am 9. September 2019
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 88 % Quote, zahlbar wie folgt:

a) 80 % Barquote, zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Verfahrensaufhebung,
b) 8 % in 5 gleichen jährlichen aufeinanderfolgenden Raten a 1,6 %, die 1. Rate fällig am 05.09.2020.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 09.09.2019 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 9. September 2019

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2019
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.09.2024
Beschluss vom 4. Oktober 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 01:19:13 MESZ