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147441a

Bekannt gemacht am 13. November 2024
Firmenbuchnummer:
FN 147441a
Schuldner:
MZE Restaurant GmbH
Pluskaufstraße 7
4061 Pasching
FN 147441a
Gastgewerbe
Masseverwalter:
ACHATZ-KANDUT Elisabeth Dr.
Schillerstraße 12
4020 Linz
Tel.: 0732/65 69 69, Fax: 0732/65 69 69-60
E-Mail: e.achatz@hep.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.11.2024
Anmeldungsfrist: 10.01.2025
Tagsatzung:
Datum: 24.01.2025
um: 09.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 13. November 2024

Bekannt gemacht am 21. November 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 21. November 2024

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 22. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 3. November 2025
Tagsatzung:
Datum: 17.11.2025
um: 08.30 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels Zoom
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung

Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0%, wegen Masseunzulänglichkeit werden nur Massegläubiger nach § 47/2 IO bedientg.
Text:
Die Tagsatzung vom 17.11.2025 wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 12.11.2025 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. Die Insolvenzverwaltung wird ersucht den Zoom-Link jedenfalls immer unaufgefordert dem Schuldner und Schuldnervertreter zu übermitteln.
Beschluss vom 3. November 2025

Bekannt gemacht am 17. November 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 0 % wegen Masseunzulänglichkeit. Massegläubiger werden gemäß § 47 Abs. 2 IO befriedigt.
Beschluss vom 17. November 2025
Ausdruck vom: 28.12.2025 21:06:00 MEZ