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589989g

Bekannt gemacht am 18. Juli 2023
Firmenbuchnummer:
FN 589989g
Schuldner:
d2b GmbH
Theresiengasse 4/5
2500 Baden
FN 589989g
Masseverwalter:
RUPPRECHT Georg Mag.
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
Tel.: 02252/20 98 99, Fax: 02252/20 98 99-99
E-Mail: georg.rupprecht@bpv-huegel.com
Masseverwalterstellvertreter:
SCHATZ Bernhard Dr.
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
Tel.: 02252 / 209 899, Fax: 02252 / 209 899-99
E-Mail: bernhard.schatz@bpv-huegel.com
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.07.2023
Anmeldungsfrist: 07.09.2023
Tagsatzung:
Datum: 21.09.2023
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. Juli 2023

Bekannt gemacht am 7. August 2023
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 7. August 2023

Bekannt gemacht am 11. August 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 11. August 2023

Bekannt gemacht am 12. September 2024
Tagsatzung:
Datum: 10.10.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung

Konkursgläubiger erhalten keine Quote, die Massegläubiger werden teilweise befriedigt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 6. September 2024

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Aufhebung:
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 2. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2025
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 17. Februar 2025
Schuldner:
d2b GmbH
Theresiengasse 4/5
2500 Baden
FN 589989g
Text:
Mag. Georg Rupprecht wird als Masserverwalter zur Nachtragsverteilung bestellt.

Der Masseverwalter hat am 11.02.2025 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur 5.260,45 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als Eur 10,00 erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca 4 %.
In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 14. Februar 2025

Bekannt gemacht am 11. März 2025
Text:
Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.
Beschluss vom 7. März 2025
Ausdruck vom: 09.07.2025 16:03:48 MESZ