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26.09.1957

Bekannt gemacht am 21. Juli 2021
Schuldner:
Sommer
Vorname:
Edith
Im Dorf 5/2
8763 Möderbrugg
Gebdat: 26.09.1957
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316372507, Fax: DW630
E-Mail: office@schuldnerInnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.07.2021
Anmeldungsfrist: 30.09.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 14.10.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die InsolvenzgläubigerInnen erhalten insgesamt 18,5 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
18,5 % innerhalb von 36 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 3,083 %; die erste Teilquote ist innerhalb
von 6 Monaten ab Rechtskrft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.(§ 156 a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der bank 99 AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. Juli 2021

Bekannt gemacht am 30. September 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger/innen erhalten insgesamt 7,86 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,86 % innerhalb von 36 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 1,31 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 30. September 2021

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: asb@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 14.10.2021 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 14. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 3. November 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 3. November 2021
Ausdruck vom: 27.04.2024 05:21:08 MESZ