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02.01.1965

Bekannt gemacht am 19. März 2021
Schuldner:
Kiegerll
Vorname:
Heinz
Schulgasse 25a/6
8720 Knittelfeld
Gebdat: 02.01.1965
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316-372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@schuldnerberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2021
Anmeldungsfrist: 03.06.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.06.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,41 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
7,41 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilwuoten zu je 0,741 %; die erste Teilquote ist innerhalb
von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Raiffeisenbank Aichfeld, Kärntnerstraße 2, 8720 Knittelfeld bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 19. März 2021

Bekannt gemacht am 17. Juni 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 10,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 1,00 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällig
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 17.06.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Juni 2021

Bekannt gemacht am 7. Juli 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.06.2026
Beschluss vom 7. Juli 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 22:14:12 MESZ