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276819m

Bekannt gemacht am 14. August 2024
Firmenbuchnummer:
FN 276819m
Schuldner:
Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
FN 276819m
Masseverwalter:
REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01212 55 00, Fax: 01/212 55 00-5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Masseverwalterstellvertreter:
HAMPEL Georg Mag.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5
E-Mail: officewien@ulsr.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.08.2024
Anmeldungsfrist: 12.09.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 26.09.2024
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 14.11.2024
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 14. August 2024

Bekannt gemacht am 3. September 2024
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Veterinärmedizin
Legal/Rechtsabteilung
Personalcontrolling
Beschluss vom 3. September 2024
Ausdruck vom: 16.09.2024 07:32:33 MESZ