BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 114/19t
Schuldenregulierungsverfahren
09.05.1969
Bekannt gemacht am 3. Juli 2019
- Schuldner:
- Auer
- Vorname:
- Alfred
Orpheumgasse 9 /20
8020 Graz
Gebdat: 09.05.1969
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.07.2019
Anmeldungsfrist: 17.09.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 15.10.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 7,45 %ige Quote, zahlbar in fünf jährlichen Raten, beginnend ab 01.06.2020, somit eine Rate von 1,49% am 01.06.2020, die zweite Rate von 1,49% am 01.06.2021, die dritte Rate von 1,49% am 01.06.2022, die vierte Rate von 1,49% am 01.06.2023 und die letzte Rate von 1,49% am 01.06.2024.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt, über sein/ihr Konto frei zu verfügen!
Beschluss vom 3. Juli 2019
Bekannt gemacht am 15. Oktober 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 17.12.2019
um: 08.45 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 7,45 %ige Quote, zahlbar in fünf jährlichen Raten, beginnend ab 01.06.2020, somit eine Rate von 1,49% am 01.06.2020, die zweite Rate von 1,49% am 01.06.2021, die dritte Rate von 1,49% am 01.06.2022, die vierte Rate von 1,49% am 01.06.2023 und die letzte Rate von 1,49% am 01.06.2024.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10 %, zahlbar in 5 jährlichen Teilquoten zu je 2 %; die 1. Quote ist fällig am 1.12.2020, die weiteren 4 Teilquoten zu je 2 % jeweils 1 Jahr danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 17.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Dezember 2019
Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.12.2024
Beschluss vom 7. Jänner 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 10:56:13 MESZ