BG Feldbach (620), Aktenzeichen 15 S 12/20f
Schuldenregulierungsverfahren
27.04.1973
Bekannt gemacht am 8. April 2020
- Schuldner:
- Schaden
- Vorname:
- Hermann
Oberdorf 9 a
8324 Kirchberg an der Raab
Gebdat: 27.04.1973
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.04.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 24.07.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,0241 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0574 %, die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 20. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. April 2020
Bekannt gemacht am 24. August 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 09.10.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 18,3568 % ihrer Forderungen, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,2622 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 24. August 2020
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2020
- Text:
- Der Schuldner bietet nachstehenden Zahlungsplan an:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 18,3661 % ihrer Forderungen, zahlar in 70 Teilquoten zu je 0,2623 % und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.
Beschluss vom 6. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2020
- Bestätigung:
- Der am 09.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger ehalten 18,3661 % ihrer Forderung in 70 Teilquoten zu je 0,2623 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 20. der Folgemonate, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.
Beschluss vom 9. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.10.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 24.10.2020 .
Beschluss vom 29. Oktober 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 09:24:53 MESZ