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22.06.1950

Bekannt gemacht am 20. November 2019
Schuldner:
sen. Leitner
Vorname:
Franz
Puchstraße 140
8055 Graz-Puntigam
Gebdat: 22.06.1950
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.11.2019
Anmeldungsfrist: 04.02.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 03.03.2020
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,32 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,32 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,132 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 20. November 2019

Bekannt gemacht am 3. März 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 4,5 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,45 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 03.03.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. März 2020

Bekannt gemacht am 22. April 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.04.2025
Beschluss vom 21. April 2020

Bekannt gemacht am 28. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 17.01.2023
um: 08.40 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1. Stock
Übernahme:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird infolge Nichtigkeit des Zahlungsplans wieder aufgenommen.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,34 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 1 ,34 % innerhalb von 2 % Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 27 monatliche Teilquoten zu je 0,0496
%; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 26 Teilquoten jeweils ein Monat danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 25. November 2022

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2023
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 17.01.2023 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 17. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 16. Februar 2023
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 14. Februar 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 13:16:18 MESZ