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01.10.1964

Bekannt gemacht am 8. April 2020
Schuldner:
Sokol
Vorname:
Siegfried
derzeit arbeitslos
Dörfl 5
8333 Riegersburg, Steiermark
Gebdat: 01.10.1964
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.04.2020
Anmeldungsfrist: 18.06.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 03.07.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,74 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,474 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der BAWAG P. S. K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Text:
Der Schuldner hat nachstehenden modifizierten Zahlungsplan angeboten:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,06 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu a 0,306 % die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 3. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 3. Juli 2020

Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 07.07.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 7. Juli 2020

Bekannt gemacht am 27. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 22.7.2020 .
Beschluss vom 27. Juli 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 06:21:01 MESZ