BG Feldbach (620), Aktenzeichen 15 S 15/20x
Schuldenregulierungsverfahren
01.10.1964
Bekannt gemacht am 8. April 2020
- Schuldner:
- Sokol
- Vorname:
- Siegfried
derzeit arbeitslos
Dörfl 5
8333 Riegersburg, Steiermark
Gebdat: 01.10.1964
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.04.2020
Anmeldungsfrist: 18.06.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 03.07.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,74 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,474 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der BAWAG P. S. K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. April 2020
Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
- Text:
- Der Schuldner hat nachstehenden modifizierten Zahlungsplan angeboten:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,06 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu a 0,306 % die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 30. Juni 2020
Bekannt gemacht am 3. Juli 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 3. Juli 2020
Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 07.07.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 7. Juli 2020
Bekannt gemacht am 27. Juli 2020
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 22.7.2020 .
Beschluss vom 27. Juli 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 06:21:01 MESZ