BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 224/19v
Schuldenregulierungsverfahren
07.09.1982
Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
- Schuldner:
- Koller
- Vorname:
- Rebecca
Josef-Kienzl-Weg 9
8052 Graz-Wetzelsdorf
Gebdat: 07.09.1982
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2019
Anmeldungsfrist: 25.02.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.03.2020
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21,17 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2,117 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 12. Dezember 2019
Bekannt gemacht am 17. März 2020
- Abberaumung:
- Die für den 19.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020
Bekannt gemacht am 27. April 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 04.06.2020
um: 08.55 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1. Stock
Die abberaumte Tagsatzung vom 19.3.2020 findet nunmehr zu diesem Termin statt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 27. April 2020
Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 45 % ihrer Forderungen in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten, die 1. Teilquote ist fällig am 31. März 2021, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
- Bestätigung:
- Der am 04.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. Juni 2020
Bekannt gemacht am 24. Juni 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.03.2026
Beschluss vom 24. Juni 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 12:58:52 MESZ