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110996f

Bekannt gemacht am 6. April 2020
Firmenbuchnummer:
FN 110996f
Schuldner:
Alexander Schärf & Söhne Gesellschaft m.b.H.
Dr. Alexander Schärf Platz 1
7100 Neusiedl am See
FN 110996f
mit Zweigniederlassung in 2700 Wiener Neustadt, Dr. Alexander Schärf Straße 2, und Betriebsstätten in 2700 Wiener Neustadt, Wiener Straße-Werkstraße 117, und 7100 Neusiedl am See, Technologiezentrum Grst.Nr. 3850/720
vertreten durch: Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG in 7000 Eisenstadt, Blumengasse 5
Masseverwalter:
Dr. Klaus DÖRNHÖFER Rechtsanwalt
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.04.2020
Anmeldungsfrist: 22.06.2020
Tagsatzung:
Datum: 06.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
voraussichtl. Ende: 10.10 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text:
Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 07.04.2020 ein.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Text:
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes sind derzeit nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr möglich. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und als Unternehmer im Unternehmensserviceportal unter digitales.oesterreich.gv.at.
Text:
Das Unternehmen wird geschlossen mit Ausnahme der Teilbereiche:
- Leitung/Assistenz Geschäftsführung/Leitung Vertrieb Entwicklung (DN Reinhold Schärf, Rene Ungerböck)
- Leitung Rechnungswesen (DN Andreas Tossmann)
- Leitung Zahlungsverkehr (DN Jasmine Peischl)
- Leitung Auftragsverwaltung/Forderungsmanagement (DN Jasmin Juritsch)
- Leitung Werkstatt Österreich (DN Milan Gojkovic)
- Leitung Außendienst/Notdienst Österreich (DN Karl Baier)
- Leitung IT (DN Ottmar Hofstötter)
- Leitung Service Control Deutschland (DN Danny Scharnhorst)
- Leitung Außendienst Notdienst Deutschland (DN Vitall Lutz, Stefan Erbe)
- Leitung Disposition Kaffee Deutschland (DN Cindy Schumacher).
Beschluss vom 6. April 2020

Bekannt gemacht am 8. April 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Text:
ACHTUNG !
Die Ediktalfrist für die beabsichtigte Veräusserung beträgt wegen Gefahr in Verzug 8 (acht) TAGE.
Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 22. April 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Unternehmensteil in Deutschland (DN Danny Scharnhorst, Vitali Lutz, Stefan Erbe und Cindy Schuhmacher).
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Text:
ACHTUNG: Die Edikatalfrist für die beabsichtigte Veräußerung beträgt wegen Gefahr im Verzuge 8 Tage.
Beschluss vom 5. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 29. Mai 2020

Bekannt gemacht am 15. Juni 2020
Text:
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 06.07.2020 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 06.07.2020 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und der Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden.
Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 06.07.2020 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 06.07.2020 fristauslösend für die 8-Tagesfrist.
Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder der Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt.
ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft.
Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 06.07.2020 zugestellt.
Beschluss vom 15. Juni 2020

Bekannt gemacht am 9. Juli 2020
Text:
Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft in Schriftform abgehandelt. Dies erfolgt dermaßen, dass die am Meistbotsverteilungsverfahren teilnehmenden Gläubiger den Meistbotsverteilungsbeschluß ohne vorherige Abhaltung einer Meistbotsverteilungstagsatzung vom Gericht zugestellt erhalten.
Beschluss vom 09.07.2020
Beschluss vom 9. Juli 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Text:
Die Wiedereröffnung der schuldnerischen Unternehmensteilbereiche Handel mit Waren aller Art und Mechatronik wird angeordnet.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2020
Text:
Forderungseintreibungen und Firmenbuchlöschungen in der BRD sind im Gange.
Der Akt ist kalendiert mit Jahresende 2021.
Beschluss vom 28. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 27. April 2021
Text:
Forderungen sind im Ausland noch einzuziehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der nächste Bericht des Masseverwalters ist für September 2021 angekündigt. Das Verfahren wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 beendet werden können. Der Akt ist kalendiert mit September 2021.
Beschluss vom 27. April 2021
Ausdruck vom: 19.03.2024 08:39:42 MEZ