LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 98/25s
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
25.03.1964
Bekannt gemacht am 16. Mai 2025
- Schuldner:
- Salamanopoulos
- Vorname:
- Athanasios
Gastgewerbe
Josef Dabsch-Straße 5/Stg. 1/9
2100 Korneuburg
Gebdat: 25.03.1964
weitere Geschäftsanschrift:
Hauptplatz 5, 2100 Korneuburg
Wohnanschrift:
Stockerauer Straße 26b/Top 7, 2100 Korneuburg
- Masseverwalter:
- LACHINGER Reinhard Dr.
Dr.-Karl-Liebleitner-Ring 6
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/61 938, Fax: 02262/61 938-33
E-Mail: office@drlachinger.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.05.2025
Anmeldungsfrist: 02.07.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 16.07.2025
um: 09.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 27.08.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen in vier halbjährlich fälligen Teilquoten zu 5 % binnen zwei Jahren.
- Text:
- E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen.
Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 16. Mai 2025
Bekannt gemacht am 3. Juni 2025
- Verlegung:
- Die für den 16.07.2025, 09.15 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 16.07.2025
um: 09.15 Uhr
Ort: Saal 9
Die Tagsatzung findet beim Landesgericht Korneuburg im Saal 9 statt.
Beschluss vom 2. Juni 2025
Ausdruck vom: 11.07.2025 15:53:03 MESZ