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572207g 08.09.1988

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2023
Firmenbuchnummer:
FN 572207g
Schuldner:
Hauer Michael, Inhaber der HM-Erdbewegung und Asphaltbau e.U.
Pühringergasse 4
1230 Wien
FN 572207g, Gebdat: 08.09.1988
Masseverwalter:
LINDER Birgit Mag.
Zeltgasse 3-5/12
1080 Wien
Tel.: 402 57 01, Fax: 402 57 01 21
E-Mail: office@linder-law.at
Masseverwalterstellvertreter:
RIESS Eva Dr.
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 402 57 01-0 Serie, Fax: 402 57 01/21
E-Mail: law@riess.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.10.2023
Anmeldungsfrist: 06.12.2023
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2023
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1608 (16. Stock)
Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 17. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 8. November 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 7. November 2023

Bekannt gemacht am 8. Februar 2024
Tagsatzung:
Datum: 11.04.2024
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1608 (16. Stock)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 7. Februar 2024

Bekannt gemacht am 24. April 2024
Tagsatzung:
Datum: 13.06.2024
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi. 1608, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. April 2024

Bekannt gemacht am 3. Mai 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 2. Mai 2024

Bekannt gemacht am 3. Juli 2024
Tagsatzung:
Datum: 14.08.2024
um: 12.00 Uhr
Ort: Zi. 1608/16. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar
innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 2. Juli 2024

Bekannt gemacht am 16. August 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt:
- eine Barquote von 20 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes;
- Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 11.9.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen.

Beschluss vom 14. August 2024

Bekannt gemacht am 10. September 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 14.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 10. September 2024

Bekannt gemacht am 27. September 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.10.2024
Beschluss vom 27. September 2024
Ausdruck vom: 02.01.2025 17:17:21 MEZ