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17.12.1979

Bekannt gemacht am 21. März 2016
Schuldner:
Cesarec
Vorname:
Ferdinand
Auf der Tändelwiese 30/3/16
8020 Graz
Gebdat: 17.12.1979
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.03.2016
Anmeldungsfrist: 31.05.2016
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.06.2016
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 44,80 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 13 Teilquoten zu je 3,446 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkurses fällig, die weiteren 12 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt, über sein/ihr Konto frei zu verfügen!
Beschluss vom 21. März 2016

Bekannt gemacht am 28. Juni 2016
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 55,20%, zahlbar in 13 Teilquoten zu je 4,25%; die 1. Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkurses fällig, die weiteren 12 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 28.06.2016 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Juni 2016

Bekannt gemacht am 19. Juli 2016
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.01.2023
Beschluss vom 15. Juli 2016

Bekannt gemacht am 17. November 2020
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt weitere 1,39 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
5 Teilquoten zu je 0,278 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 16. November 2020

Bekannt gemacht am 9. Februar 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 22 %, zahlbar in 5 Teilquoten zu je 4,4 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 09.02.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. Februar 2021

Bekannt gemacht am 4. März 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.09.2023
Beschluss vom 3. März 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 07:22:17 MESZ