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18.03.1999

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2025
Schuldner:
Huber
Vorname:
Stefan
Handelsgewerbe
Holzhäuseln 9
4681 Rottenbach
Gebdat: 18.03.1999
4910 Ried im Innkreis, Promenade 3a, Tür 4 (Gewerbeadresse)
Masseverwalter:
RIEGER Gunnar Mag.
Uferstraße 10
4710 Grieskirchen
Tel.: 07248/66555, Fax: 07248/6378085
E-Mail: office@holter-wildfellner.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2025
Anmeldungsfrist: 04.12.2025
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 18.12.2025
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 101
Erste Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Allgemeine Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 14. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 18. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 5. Mai 2026
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: 6 Monate
Tagsatzung:
Datum: 30.07.2026
um: 11.40 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
7,5% binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 5. Mai 2026

Bekannt gemacht am 31. Juli 2026
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 21 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5% binnen 4 Wochen
8% binnen 12 Monaten und weitere
8% binnen 24 Monaten
jeweils ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben und schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.

Beschluss vom 30. Juli 2026

Bekannt gemacht am 21. August 2026
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 30.07.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 21 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5% binnen 4 Wochen
8% binnen 12 Monaten und weitere
8% binnen 24 Monaten
jeweils ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben und schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 8 Wochen beträgt.
Beschluss vom 21. August 2026
Ausdruck vom: 24.08.2026 10:45:03 MESZ