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512919v

Bekannt gemacht am 6. Februar 2023
Firmenbuchnummer:
FN 512919v
Schuldner:
KODA IT Projects GmbH
Spallartgasse 8/11
1140 Wien
FN 512919v
Masseverwalter:
PRIOR Matthias MMMag.
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 5335272, Fax: 5335272-15
E-Mail: office@abel-rechtsanwaelte.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.02.2023
Anmeldungsfrist: 04.04.2023
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 18.04.2023
um: 13.10 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 6. Februar 2023

Bekannt gemacht am 18. April 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 18. April 2023

Bekannt gemacht am 26. Mai 2023
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2023
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20% ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme dieses Sanierungsplans.
Beschluss vom 25. Mai 2023

Bekannt gemacht am 27. Juni 2023
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2023
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 26. Juni 2023

Bekannt gemacht am 5. Juli 2023
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar wie folgt:
25% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu je 25% binnen 4,8 und 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 04.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 4. Juli 2023

Bekannt gemacht am 25. Juli 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.07.2024
Beschluss vom 25. Juli 2023
Ausdruck vom: 28.04.2024 12:25:05 MESZ