LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 40 S 25/26m
Konkursverfahren
614364b
Bekannt gemacht am 12. Oktober 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 614364b
- Schuldner:
- AJR Facility Services GmbH
Achtegasse 6/1
2201 Hagenbrunn
FN 614364b
- Masseverwalter:
- STEGER Angela Dr.
Rabensteig 1/10
1010 Wien
Tel.: 01/423 00 70, Fax: 01/423 00 71
E-Mail: office@einfach-recht.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- ERLER Christoph Dr.
Rabensteig 1/10
1010 Wien
Tel.: 01/423 00 70, Fax: 01/423 00 71
E-Mail: office@einfach-recht.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.10.2026
Anmeldungsfrist: 12.11.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.11.2026
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 07.01.2027
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 12. Oktober 2026
Bekannt gemacht am 16. Oktober 2026
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Abberaumung:
- Die für den 26.11.2026, 13.15 Uhr, Saal 9 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
- Abberaumung:
- Die für den 07.01.2027, 13.00 Uhr, Saal 9 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.12.2026
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.10.2026
Anmeldungsfrist: 03.12.2026
Beschluss vom 16. Oktober 2026
Ausdruck vom: 18.10.2026 00:38:07 MESZ
