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195592k

Bekannt gemacht am 28. September 2026
Firmenbuchnummer:
FN 195592k
Schuldner:
Biomasse-Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG
Wiener Straße 51
7540 Güssing
FN 195592k
vertreten durch:
1. Jinda Dichand, geb. 30.10.1991
2. mj. Anastasia Dichand, geb. 10.1.2021
3. mj. Stefanie Dichand, geb. 10.1.2021
4. mj. Johannes Dichand, geb. 20.2.2023
alle wohnhaft in Huschkagasse 20, 1190 Wien
mj Erben vertreten durch: DI Dr. Helmut Brunar in in 1030 Wien, Kübeckgasse 16/24, als Kollisionskurator
alle vertreten durch: Mag. Florian Draxler, RA in 1010 wien, Reichsratsstrasse 11/11
Masseverwalter:
HAJEK JUN. Peter Dr. MBA
Bischof Stefan Laszlo-Straße 17/GL1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/631088
E-Mail: eisenstadt@hajek.law
Masseverwalterstellvertreter:
ROSENICH Petra Mag.
Bischof Stefan Laszlo-Straße 17/GL1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/631088
E-Mail: eisenstadt@hajek.law
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband

Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Beteiligter:
ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM

Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
Beteiligter:
ISA Landesgeschäftsst. Burgenland

Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.09.2026
Anmeldungsfrist: 30.11.2026
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2026
um: 10.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 10:50 Uhr
Text:
Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 29.09.2026 ein.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14
Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden
Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne
Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter
namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das
Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich
gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die
zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein
Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu
enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche
Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und
wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen
Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder
www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei
Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen
Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne
Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen
sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem
Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre
Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem
Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und
bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem
Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in
der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der
Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten
sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale
elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen
Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten
Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat
jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und
beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei
folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht
Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Der Konkurs ist geringfügig.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 28. September 2026
Ausdruck vom: 16.10.2026 07:07:15 MESZ