HG Wien (007), Aktenzeichen 2 S 317/24s
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
583742w
Bekannt gemacht am 29. November 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 583742w
- Schuldner:
- TGH Technische Geräte Holding GmbH
Obachgasse 8
1220 Wien
FN 583742w
- Sanierungsverwalter:
- WIDHALM-BUDAK Katharina Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
- Sanierungsverwalterstellvertreter:
- RIEL Stephan Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.11.2024
Anmeldungsfrist: 28.01.2025
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.01.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1605, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
- Tagsatzung:
- Datum: 11.02.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi. 1605, 16. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung: Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es offene Buch-oder Wechselforderungen sind, eine 30%-ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 29. November 2024
Bekannt gemacht am 9. Jänner 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 9. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 12. Februar 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
- Tagsatzung:
- Datum: 25.02.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi. 1605/16. Stock
erstreckte Sanierungsplan- und Schlußrechnungstagsatzung
Beschluss vom 11. Februar 2025
Bekannt gemacht am 25. Februar 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 50 %, zahlbar wie folgt:
- eine Barquote von 10 % bis 25.3.2025
- weitere je 10 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 25.3.2025 beim Insolvenzverwalter zu erlegen.
Beschluss vom 25. Februar 2025
Bekannt gemacht am 2. April 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 25.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 31. März 2025
Bekannt gemacht am 28. April 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.02.2027
Beschluss vom 28. April 2025
Ausdruck vom: 21.10.2026 03:29:02 MESZ
