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30.12.1971

Bekannt gemacht am 28. Mai 2024
Schuldner:
Riano
Vorname:
Gina
Gastwirtin
Bahnhofstraße 12 b
4540 Bad Hall
Gebdat: 30.12.1971
und 4540 Bad Hall, Römerstraße 11/1
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2024
Anmeldungsfrist: 19.07.2024
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Tagsatzung:
Datum: 06.08.2024
um: 13.50 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
Beschluss vom 28. Mai 2024

Bekannt gemacht am 7. August 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar in vier gleich großen Teilquoten von je 5 %, wobei die erste Teilquote binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, die zweite Teilquote am 6.August 2025, die dritte Teilquote am 6. Februar 2026 und die vierte Teilquote am 6. August 2026 zur Zahlung fällig sind.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 06.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 7. August 2024

Bekannt gemacht am 26. August 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.08.2026
Beschluss vom 26. August 2024
Ausdruck vom: 03.07.2025 13:13:14 MESZ