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04.04.1987

Bekannt gemacht am 25. Mai 2022
Schuldner:
Klinz
Vorname:
Philipp
IT-Dienstleistungen und Werbeagentur
Schaumanngasse 1/Stg. 7/3
2000 Stockerau
Gebdat: 04.04.1987
Geschäfts- und Wohnanschrift
weitere Geschäftsanschrift:
2020 Hollabrunn, Bachpromenade 10
Masseverwalter:
TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.05.2022
Anmeldungsfrist: 06.07.2022
Tagsatzung:
Datum: 20.07.2022
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 25. Mai 2022

Bekannt gemacht am 22. Juli 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Text:
Dem Schuldner wird über seinen Antrag eine Frist bis 3.8.2022 zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eingeräumt.
Beschluss vom 20. Juli 2022

Bekannt gemacht am 25. Juli 2022
Text:
Die Bekanntmachung in der Insolvenzdatei vom 20.07.2022: "Das Unternehmen wird geschlossen." wird dahingehend berichtigt, das sie richtig lautet: "Das Unternehmen wird fortgeführt."
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. Juli 2022

Bekannt gemacht am 19. September 2022
Tagsatzung:
Datum: 12.10.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote zahlbar binnen fünf Jahren.
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. September 2022

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Zahlungsplanquote von 100 % ihrer Forderung, zahlbar in 10 Teilquoten wie folgt: jeweils 10 % fällig am 15.04.2023, 15.04.2023, 15.04. und 15.10. der Folgejahre, die letzte Quote fällig am 15.10.2027.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Fehlbetrages für Masse- und Verfahrenskosten bis 07.11.2022 vereinbart.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 3. November 2022
Bestätigung:
Der am 12.10.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. November 2022

Bekannt gemacht am 25. November 2022
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2027
Beschluss vom 25. November 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 17:03:51 MESZ